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Online-Rechtsberatung anbieten: Leitfaden für Kanzleien

Meeyra Team13 Min. Lesezeit021. August 2026

Online-Rechtsberatung ist die Beratung durch eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt per Videokonferenz statt in der Kanzlei. Sie ist berufsrechtlich zulässig und unterliegt derselben Verschwiegenheitspflicht wie das Präsenzgespräch. Für Verbraucher gilt dabei unverändert die Grenze des § 34 RVG: höchstens 190 Euro netto für das erste Beratungsgespräch.

Was sich durch den Bildschirm ändert, ist nicht die rechtliche Bewertung, sondern die Zahl der Stellen, an denen Vertraulichkeit unbemerkt verloren geht: eine offen gelassene Aufzeichnungsfunktion, ein Familienmitglied außerhalb des Kamerabildes, ein Transkript auf einem Server, dessen Standort nie geprüft wurde.

Dieser Leitfaden behandelt das Beratungsgespräch selbst — Erstkontakt, Erstberatung und laufende Mandantentermine. Die Videoverhandlung nach § 128a ZPO folgt eigenen Verfahrensregeln und ist ein anderes Thema.

Inhaltsverzeichnis

Was Online-Rechtsberatung umfasst — und was nicht

In der Praxis werden drei unterschiedliche Gesprächstypen unter einem Begriff geführt:

  • Der Erstkontakt. Kurz, häufig kostenfrei, dient der Kollisionsprüfung und der Einordnung des Anliegens — nicht der Rechtsberatung.
  • Die Erstberatung. Ein terminiertes Gespräch, in dem der Sachverhalt geschildert und rechtlich bewertet wird. Ab hier entsteht Haftung, ab hier gilt die Verschwiegenheitspflicht ohne Einschränkung.
  • Der laufende Mandantentermin. Ein bestehendes Mandat, das remote statt vor Ort besprochen wird.
Die Anwaltschaft ist groß genug, dass Erreichbarkeit ein echtes Unterscheidungsmerkmal ist: Zum 1. Januar 2026 waren nach der Mitgliederstatistik der BRAK bundesweit 167.547 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen, die 28 Rechtsanwaltskammern zählten insgesamt 173.504 Mitglieder. Wer Beratungstermine ohne Anfahrt anbietet, konkurriert nicht mehr nur mit den Kanzleien im eigenen Landgerichtsbezirk.

Verschwiegenheit gilt auch auf dem Bildschirm

Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht ist berufsrechtlich in § 43a BRAO verankert und strafrechtlich über § 203 StGB bewehrt. Sie ist ortsunabhängig: Ein Videogespräch ist genauso geschützt — und genauso sorgfaltsbedürftig — wie ein Gespräch hinter der geschlossenen Kanzleitür.

Entscheidend ist die Norm, die den Einsatz von Dienstleistern regelt. Nach § 43e BRAO dürfen Kanzleien Dienstleister einbinden, die an der Verarbeitung geschützter Informationen mitwirken — dazu zählt ein Videokonferenzdienst. Die Vorschrift knüpft das an vier Pflichten:

  • Sorgfältige Auswahl des Dienstleisters unter Verschwiegenheitsgesichtspunkten.
  • Verpflichtung zur Verschwiegenheit in Textform, einschließlich Belehrung über die Strafbarkeit nach § 203 StGB.
  • Weitergabe der Pflicht an Unterauftragnehmer, sodass die Vertraulichkeitskette über die gesamte Verarbeitungskette nachvollziehbar bleibt.
  • Regelung zur Löschung der Daten beim Dienstleister.
Diese vier Punkte sind kein IT-Thema, sondern Berufsrecht. Wer sie einmal sauber dokumentiert, hat den Nachweis für jedes Mandat erbracht.

Drei organisatorische Fehler heben die Vertraulichkeit unabhängig von der Technik auf: eine dritte Person außerhalb des Kamerabildes, eine Aufzeichnung ohne Einwilligung und Absprache über Speicherort und Löschfrist, sowie das Gespräch über Lautsprecher in einem Raum, den andere mitbenutzen. Ein Headset und eine geschlossene Tür gehören zur Berufspflicht, nicht zur Etikette.

DSGVO: Auftragsverarbeitung und Serverstandort

Setzt die Kanzlei einen externen Videodienst ein und verarbeitet dieser die Daten weisungsgebunden und ohne eigene Zwecke, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich. Die Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme der Datenschutzkonferenz beschreibt die Konstellationen im Detail und benennt die technisch-organisatorischen Maßnahmen, die nach Art. 24 und 25 DSGVO zu treffen sind.

Praktisch heißt das: Sie müssen wissen, wo Aufzeichnungen, Transkripte und Chatverläufe liegen, wer darauf zugreifen kann und wann sie gelöscht werden. Bei Anbietern mit Verarbeitung außerhalb der EU kommt die Prüfung des Drittlandtransfers hinzu. Welche Fragen dabei zu stellen sind, haben wir im Beitrag zu DSGVO-konformen Videokonferenz-Anbietern zusammengestellt.

Ein technischer Punkt, der die Bewertung erleichtert: Browserbasierte Dienste auf WebRTC-Basis verschlüsseln jeden Medienstrom zwingend per DTLS-SRTP — IETF RFC 8827 lässt keinen Schalter zu, mit dem sich das abstellen ließe. Die verbleibende Frage lautet also nicht "wird verschlüsselt", sondern "wer hält die Schlüssel, und was ändert sich, sobald aufgezeichnet wird".

Auswahlkriterien: die Checkliste für den Anbieter

Nutzen Sie die Tabelle als Beschaffungsraster. Jede Zeile ist eine Frage, die ein Anbieter schriftlich beantworten kann — und schriftliche Antworten sind das, worauf sich eine Kanzlei später beruft.

KriteriumFrage an den AnbieterWarum es zählt
VerschlüsselungWerden Audio und Video Ende-zu-Ende verschlüsselt, wer verwaltet die Schlüssel?Bestimmt, ob der Anbieter technisch auf ein geschütztes Gespräch zugreifen kann
Zugang ohne InstallationKann die Mandantschaft ohne Konto und Download über den Browser beitreten?Auf Firmen- und Behördengeräten sind Installationen gesperrt
AufzeichnungLässt sich die Aufzeichnung kontoweit deaktivieren, wo wird die Datei gespeichert?Aufzeichnungen erfordern Einwilligung und werden zu aufbewahrungspflichtigen Unterlagen
ZugriffskontrolleWarteraum, termingebundene Links, Sperren des Raums durch die Gastgeberin?Der häufigste Vertraulichkeitsverstoß ist die falsche Person im Raum
Speicherort und LöschfristenIn welcher Region liegen Aufzeichnungen, Transkripte und Chat, wann wird gelöscht?Grundlage für Art. 28 DSGVO und die Löschpflicht aus § 43e BRAO
UnterauftragnehmerGibt es eine vollständige Liste mit Verschwiegenheitsverpflichtungen?§ 43e BRAO verlangt die Fortsetzung der Pflicht in der gesamten Kette
SprachunterstützungGibt es Live-Übersetzung oder Untertitel, für wie viele Sprachen?Entscheidet, ob Sie Mandanten ohne gemeinsame Sprache beraten können
ProtokollierungWerden Teilnehmerlisten, Beitrittszeiten und Administrationsvorgänge protokolliert?Nachweis, dass der Zugriff kontrolliert war

Für die Mandantenseite sind die ersten beiden Zeilen ausschlaggebend. Meeyra läuft im Browser über WebRTC, die Mandantschaft installiert nichts, und die Live-Übersetzung deckt 42+ Sprachen innerhalb desselben Gesprächs ab. Verschlüsselungs- und Zugriffsmodell sind auf unserer Sicherheitsseite dokumentiert; denselben Kriterienkatalog im Marktvergleich finden Sie im Beitrag zur sichersten Videokonferenz-Software.

Ablauf: vom Erstkontakt bis zur Vergütungsvereinbarung

Ein belastbarer Ablauf besteht aus fünf Schritten.

  1. Kollisionsprüfung vor der Beratung. Fragen Sie den vollständigen Namen der Gegenseite bereits im Terminformular ab, nicht erst im Gespräch.
  2. Identifizierung klären. Fällt das Mandat unter das Geldwäschegesetz, genügt der Blick in die Kamera nicht. Nach § 13 GwG sind neben der Vor-Ort-Prüfung nur Verfahren zulässig, die ein gleichwertiges Sicherheitsniveau erreichen — dazu zählen anerkannte Videoidentifizierungsverfahren, nicht aber ein beiläufig in die Kamera gehaltener Ausweis.
  3. Widerrufsbelehrung nicht vergessen. Mandatsverträge, die mit Verbrauchern ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, sind Fernabsatzverträge. Es gilt das Widerrufsrecht von 14 Tagen nach § 355 BGB; ohne ordnungsgemäße Belehrung samt Musterwiderrufsformular verlängert sich die Frist auf zwölf Monate und 14 Tage. Wer nicht belehrt, riskiert bei fristgerechtem Widerruf den Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen.
  4. Rahmen im ersten Gesprächsminuten setzen. Ob aufgezeichnet wird, wer im Raum ist und was die Beratung kostet, gehört an den Anfang — bei laufender Kamera, danach in die Akte.
  5. Schriftliche Zusammenfassung am selben Tag. Umfang, nächster Schritt und ausdrücklich nicht beratene Punkte: die günstigste Haftungsprävention, die eine Kanzlei hat.

Vergütung: was die Online-Beratung kosten darf

Für Verbraucher greift § 34 RVG, solange keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde: höchstens 190 Euro für ein erstes Beratungsgespräch, höchstens 250 Euro für weitere Beratung oder ein schriftliches Gutachten — jeweils netto, zuzüglich Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmen gilt diese Obergrenze nicht.

Die Konsequenz für die Praxis: Wer Online-Beratung als eigenes Produkt anbietet, sollte die Vergütungsvereinbarung in den Buchungsprozess integrieren, statt sie im Gespräch nachzuholen. Zwei operative Details entscheiden zusätzlich über die Wahrnehmungsquote — versenden Sie einen Kalendereintrag mit direktem Beitrittslink statt einer Installationsanleitung, und erinnern Sie am Vortag.

Mandanten, die kein Deutsch sprechen

Das ist kein Randfall. Ende 2025 waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 14,07 Millionen ausländische Personen mit Wohnsitz in Deutschland registriert; nach Erstergebnissen des Mikrozensus hatten 2025 etwa 25,8 Millionen Menschen einen Migrationshintergrund, das entspricht 31,1 Prozent der Bevölkerung. Im Arbeits-, Ausländer-, Familien- und Mietrecht schlägt das direkt auf die Mandatsstruktur durch.

Für eidesstattliche Erklärungen, Vernehmungen und jeden Sachverhalt, bei dem ein einzelnes Wort die Haftung verschiebt, bleibt die qualifizierte Dolmetscherin die richtige Wahl — die Kostenrechnung dazu finden Sie in unserem Beitrag Was kostet ein Dolmetscher. Darunter liegt aber der größere Teil des Alltags: Erstberatung, Sachstandsgespräch, Erläuterung eines Schreibens. Hier ermöglicht Live-Übersetzung im Gespräch, dass beide Seiten in ihrer eigenen Sprache sprechen und die andere in ihrer hören — ohne Wartezeit auf einen Dolmetschertermin. Wie das im laufenden Termin funktioniert, zeigt unsere Seite zur Meeting-Übersetzung.

Berufsrechtlich ändert sich dadurch nichts: Die Mandantschaft sollte wissen, dass eine Übersetzungsebene eingesetzt wird, und der Dienst gehört in dieselbe Prüfung nach § 43e BRAO wie jeder andere Dienstleister.

Wann der Termin vor Ort unverzichtbar ist

  • Wenn eine Beurkundung, eine Beglaubigung oder eine Unterschrift unter Zeugen ansteht, die remote nicht wirksam erfolgen kann.
  • Wenn die Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz erforderlich ist und kein anerkanntes gleichwertiges Verfahren zur Verfügung steht.
  • Wenn Geschäftsfähigkeit, mögliche Beeinflussung oder die Sicherheit der Mandantschaft ernsthaft in Frage stehen — Druck von außerhalb des Kamerabildes ist am Bildschirm kaum zu erkennen.
  • Wenn der Umfang der zu sichtenden Unterlagen eine Bildschirmfreigabe unpraktikabel macht.
  • Wenn die Mandantschaft keinen ungestörten Raum und keine stabile Verbindung hat. Ein vertrauliches Gespräch vom Parkplatz aus ist unabhängig vom Anbieter nicht vertraulich.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Online-Rechtsberatung rechtlich genauso verbindlich wie ein Kanzleitermin?

Ja. Eine per Video erteilte Rechtsberatung begründet dieselben Berufspflichten und dieselbe Haftung wie ein Präsenzgespräch, und die Verschwiegenheitspflicht gilt unverändert. Der Beratungsvertrag kommt auch ohne Unterschrift vor Ort wirksam zustande.

Was darf eine anwaltliche Online-Erstberatung kosten?

Ohne Vergütungsvereinbarung gilt für Verbraucher die Grenze des § 34 RVG von höchstens 190 Euro netto für das erste Beratungsgespräch; für weitere Beratungen liegt die Grenze bei 250 Euro netto. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer kommen hinzu, gegenüber Unternehmen gibt es keine Obergrenze.

Habe ich bei einer online geschlossenen Mandatsvereinbarung ein Widerrufsrecht?

Verbraucher können einen ausschließlich per Fernkommunikation geschlossenen Mandatsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Fehlt die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, verlängert sich die Frist auf zwölf Monate und 14 Tage.

Darf die Kanzlei das Videogespräch aufzeichnen?

Nur mit Einwilligung aller Beteiligten. Eine bestehende Aufzeichnung wird zu einer Unterlage, die dem Berufsgeheimnis unterliegt und deren Speicherort, Zugriffsrechte und Löschfrist nach § 43e BRAO und Art. 28 DSGVO geregelt sein müssen.

Welche Technik brauche ich als Mandantin oder Mandant?

Einen ungestörten Raum, ein Gerät mit funktionierender Kamera und Mikrofon, eine stabile Verbindung und die relevanten Unterlagen. Bei browserbasierten Diensten ist keine Installation nötig: Link öffnen, Kamera und Mikrofon freigeben, beitreten.

Reicht die Videokonferenz für die Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz?

Nicht automatisch. § 13 GwG lässt neben der Prüfung vor Ort nur Verfahren zu, die ein gleichwertiges Sicherheitsniveau erreichen — dazu zählen anerkannte Videoidentifizierungsverfahren mit entsprechenden technischen Anforderungen, nicht das beiläufige Vorzeigen eines Ausweises im Gespräch.

Kann ich mich aus dem Ausland von einer deutschen Kanzlei beraten lassen?

Ja, das Beratungsgespräch selbst ist ortsunabhängig. Zu klären ist im Einzelfall, welches Recht auf den Sachverhalt anwendbar ist und ob für die spätere Vertretung eine Vollmacht in bestimmter Form benötigt wird.

Wie läuft die Beratung ab, wenn die Mandantschaft kein Deutsch spricht?

Für eidesstattliche Erklärungen und Vernehmungen ist eine qualifizierte Dolmetscherin oder ein Dolmetscher erforderlich. Für Erstberatung und Sachstandsgespräche genügt in der Regel eine Live-Übersetzung im laufenden Gespräch, bei der beide Seiten in ihrer eigenen Sprache sprechen.

So richten Sie Ihre erste Online-Beratung ein

Kanzleien, die das sauber lösen, behandeln die Plattform als Teil der berufsrechtlichen Infrastruktur und nicht als IT-Beschaffung. Verschlüsselungsmodell, Aufzeichnungsregel, Zugriffskontrolle und Löschfristen einmal schriftlich festlegen, auf jedes Mandantengespräch anwenden — damit ist die Dokumentation nach § 43e BRAO erledigt und die DSGVO-Prüfung vorbereitet. Auf der Mandantenseite gilt die umgekehrte Logik: je weniger Schritte zwischen Terminbestätigung und eingeschalteter Kamera liegen, desto mehr Termine finden tatsächlich statt.

Liegt die Hürde nicht bei der Sicherheit, sondern bei der Sprache, führt beides zur selben Lösung: ein browserbasierter Raum mit dokumentierbarer Verschlüsselung und integrierter Übersetzung. Kostenloses Konto erstellen und den nächsten Beratungstermin darin führen — Kapazitäten und Funktionen finden Sie auf der Preisseite.